AGB

1.Geltung Für alle Lieferungen und Leistungen von Rüdiger Schneider RSC EDV gelten ausschließlich diese Liefer-, Geschäfts- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nach ausdrücklicher  schriftlicher Bestätigung wirksam. Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer / Auftraggeber.
2.Vertragsabschluß Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Lieferverträge sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch  uns bindend, somit erfolgt ein Vertragsabschluss erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch Rüdiger Schneider EDV Beratung Schulung Netzwerke. Mündliche Nebenabreden sind erst mit ihrer schriftlichen Bestätigung bindend. Preise sind bis zum Vertragsabschluß unverbindlich. Rüdiger Schneider RSC EDV wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird. Für Nachunternehmer gelten immer die, zusammen mit dem Auftrag verbundenen, Nachunternehmerbedingungen.
3. Preise Sämtliche Preisangaben beinhalten alle Steuern und sonstige Preisbestandteile, verstehen sich pro Stück, ohne,  sofern schriftlich nicht anders vereinbart, Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Sofern ein Versand vereinbart wird, erfolgen Fracht-, Verpackung- und Versicherung zu Lasten des Kunden. Irrtum und Fehler vorbehalten.   Auszug aus unserer Preisliste: Reaktionszeit innerhalb 3 stunden € 240,00 inkl. Mwst.
Stundensatz Service € 101,15 inkl. Mwst.
Schulung pro Tag ab € 952,00 inkl. Mwst.
Anfahrt Land Anfahrt € 85,20 inkl. Mwst. (bis 100 Km)
4.Zahlungsbedingungen, Verzug 1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort bei Erhalt der Lieferung oder Dienstleistung ohne jeglichen Abzug zu zahlen, es sei denn, es wurden schriftlich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart. 2. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. 3. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 4. Unsere Forderungen werden – auch bei Stundung – sofort fällig, sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen ein Vergleichs- oder Konkursverfahren beauftragt oder eröffnet, bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt, in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und von dem Vertrag zurückzutreten. 5. Wechsel werden nur nach Absprache hingenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. 6. Der Käufer kann gegenüber unseren Forderungen nur dann die Aufrechnung erklären, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat. 7. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor. 8. Ergeben sich nach Vertragsabschluß begründetet Bedenken hinsichtlich der Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheitsleistungen innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen. 9. Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Vertrages zu unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen. Im Weigerungsfall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht dem Auftraggeber ein Schadensersatz nicht zu und wir sind berechtigt, bis dahin entstandene Leistungen und Kosten an den Besteller in Rechnung zu stellen und einzufordern. 10. Erstgeschäfte Bei einem Erstgeschäft ist die Zahlung des Rechnungsbetrages sofort und ohne Abzug in bar oder per Bar Nachnahme zu leisten  
5.Lieferzeit Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese angemessen bei unverschuldeten unvorhergesehenen Ereignissen und höherer Gewalt. Der Käufer kann einen Verzugsschaden nur geltend machen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt  
6.Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausübende Person übergeben worden ist, spätestens aber sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung an den Kunden erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, ab den Geschäftsräumen in Berlin.  
Markenzeichen und Unwirksamkeit Alle Markenzeichen werden anerkannt Die Parteien verpflichten sich für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages eine einverständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
7. Haftung
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn  Rüdiger Schneider RSC EDV fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Ausschluss der Haftung  erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und  anderen Folgeschäden.   Ausgeschlossen sind Ansprüche auf Ersatz von entgangenem  Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen und Folgekosten.  Der Haftungsausschluss gilt ebenso für Schäden im Rahmen  von Service- und Wartungsarbeiten.
8. Vom Auftraggeber beschafftes Material
gleich welcher Art, ist frei Haus zu liefern
 9. Proben, Entwürfe und Skizzen
werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
10. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Zahlungseingang auf eines unseren Konten sowie allen Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch soweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Dienstleistungen handelt.
2. Die Be- oder Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten.
3. Im Falle einer Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt seine Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der Besteller ist auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung schriftlich anzuzeigen. Gegebenenfalls hat der Besteller auch im Wege des verlängerten Eigentumsvorbehalts uns das Eigentum an den Gegenständen gegenüber seinen Kunden vorzubehalten.
4. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen, sowie uns die zu unserer Intervention nötigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die durch unserer Intervention entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Bestellers
11. Webaufträge und Webdesign
1. Bei Webaufträgen erwirbt der Auftraggeber die Programmierdienstleistung des Auftragnehmers und das einfache, unbeschränkte Nutzungsrecht an die für ihn erstellten Webseiten. Das Urheberrecht und Copyright verbleiben bei dem Auftragnehmer.
2. Gültig ist die bei Auftragsstellung aktuelle Preisliste des Auftragnehmers für Programmierdienstleistungen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
3. Pauschalpreise für Programmierungen können nur dann vereinbart werden, wenn Art und Umfang der zu erstellenden Webseiten klar definiert sind und nachträgliche Änderungen seitens des Auftraggebers ausgeschlossen werden. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, sind 80% des Auftragwertes bei Auftragsannahme fällig. Der Restwert von 20% wird bei Übergabe und Abnahme der Webseiten durch den Auftraggeber fällig.
4. Bei Kündigung oder Rücktritt von Webaufträgen seitens des Auftraggebers verpflichtet sich dieser, dem Auftragnehmer bis dahin entstandene Kosten zu ersetzen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den bis dahin erstellten Quellcode und alle Unterlagen, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Sollte eine Pauschalzahlung des Auftraggebers erfolgt sein, wird der Auftragnehmer diese mit den entstandenen Kosten verrechnen und den Differenzbetrag auszahlen oder bei Überschreitung der Pauschale in Rechnung stellen.
5. Programmierungen, für die keine Festpreise vereinbart wurden, werden nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber über geleistete Arbeitsstunden einen Nachweis zur Verfügung.
6. Bei Individualangeboten von Webaufträgen ist unsere Angebotskalkulation freibleibend. Kalkulations- und Druckfehler, Irrtümer sowie Preisänderungen sind vorbehalten. Beide Seiten sind an das Angebot 4 Wochen gebunden. Für die Annahme des Angebots ist ein E-Mail an die angegebene E-Mail Adresse im Angebot ausreichend. Mit unserer Auftragsbestätigung ist eine Vorauszahlung von 50% der Angebotskalkulation durch den Auftraggeber fällig.
7. Der Auftragnehmer behält sich vor nur unverbindliche Liefertermine zu nennen, wenn keine verwertbaren Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, da etwaige nicht vorgesehene Änderungen am Webdesign die Entwicklungszeit drastisch erhöhen können.
8. Wird ein verbindlicher Liefertermin genannt, darf dieser maximal 5 Werktage überschreiten. Ist diese Frist überschritten, ist der Auftraggeber berichtigt ohne Angaben von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet den ausgeführten Webauftrag vor der Internetpräsentation und Suchmaschinenanmeldung dem Auftraggeber zur Abnahme bereitzustellen. Die Bereitstellung des ausgeführten Webauftrags darf auch über das Internet Online erfolgen. Als Abnahmebestätigung ist ein E-Mail ausreichend
12. Gewährleistung
Rüdiger Schneider RSC EDV gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungszeit, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinn sind. Offensichtliche Mängel sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Mängeln der gelieferten Ware ist Rüdiger Schneider RSC EDV berechtigt kostenlos nachzubessern, den Austausch der schadhaften Teile vorzunehmen oder Ersatz zu liefern. Zu den Mängeln gehört auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, mangelhafte Wartung, Verunreinigung entstehen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe an der Ware vom  Kunden selbst oder von Dritten ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Rüdiger Schneider RSC EDV vorgenommen werden.
Reparaturen außerhalb der Gewährleistungszeit sind kostenpflichtig 
13. Datenschutz/Benachrichtigung
Der Käufer wird hiermit gemäß §33 Bundesdaten- Schutzgesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verkäufer die vollständige Anschrift sowie weitere im Zusammenhang  mit dem Kaufvertrag stehende Angaben des  Käufers, soweit diese für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages von Bedeutung  sind, maschinell verarbeitet. Die vertrauliche Behandlung von Daten wird  gewährleistet.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Berlin (Deutschland). Alle Rechtsgeschäfte erfolgen ausschließlich nach deutschem Recht.